Leistungsbereiche
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk biete ich das folgende Leistungsspektrum an.
Meiner Beratung als vereidigter Gutachter liegt der unparteiische und objektive Rat für die Bedürfnisse des Auftraggebers zu Grunde und hat deshalb eine wesentlich größere Aussagekraft als die Beratung eines Interessenvertreters.
Ich werde als Sachverständiger von einer Privatperson oder einer Firma beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Selbstverständlich erledige ich dies objektiv und unparteiisch.
Ohne Beteiligung des Gerichts wird zwischen den Parteien vereinbart, dass ich in meinem Sachverständigengutachten verbindliche Feststellungen zu strittigen Fragen treffe.
Als vereidigter Sachverständiger übernehme ich im Auftrag des Gerichtes aufgrund meiner besonderen Fachkenntnis die Feststellung von Tatsachen und die Beurteilung von Sachfragen, und übermittle meine Erkenntnisse dem Gericht, in der Regel in Form eines schriftliches Gutachten.
Gemäss der Instandsetzungsrichtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton muss bei der Sanierung, Instandsetzung und Standhaltung von Betonteilen ein sachkundiger Planer beauftragt werden. Hierbei werden Planer und Bauherren bei der Analyse, der Feststellung des Ist- und Sollzustandes beraten, Bauteiluntersuchungen durchgeführt, und ein Sanierungskonzept unter Hinblick der Restnutzungsdauer und eines Wartungs- und Instandhaltungsplanes ausgearbeitet.
Dem Bauherren fehlen häufig die Sachkenntnisse die Endabrechnung eines techn. Auftrages auf Vollzähligkeit, Produktgleichheit und Preisgestaltung zu prüfen. Hier stehe ich als vereidigter Sachverständiger als unparteiischer Helfer zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um das seit dem 01.05.2000 geltenden Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und hat zum Ziel, die Abnahmefähigkeit einer Leistung feststellen zu lassen, als Voraussetzung zur Fälligkeit der Werklohnfälligkeit des Handwerkers.